Alkohol am Steuer

Grundsätzlich gilt die gesetzlich vorgeschriebene Höchstgrenze von weniger als 0,5 Promille Alkoholgehalt im Blut. In bestimmten Fällen wird diese Grenze jedoch auf weniger als 0,1 Promille herabgesetzt.

In der folgenden Tabelle werden jene Arten der Lenkberechtigung und der Geltungszeitraum aufgelistet, für die bzw. den die 0,1-Promille-Grenze gilt:

0,1-Promille-Grenze nach Art der Lenkberechtigung und Geltungsdauer
Lenkberechtigung Zeitraum
Mopedausweis
  • Bis Vollendung des 20. Lebensjahres
Probeführerschein
(alle Klassen außer Klasse F)
  • In den ersten zwei Jahren nach erstmaligem Führerscheinerwerb
Klasse A
  • In den ersten zwei Jahren nach Erwerb (auch wenn schon vorher zwei Jahre Probezeit im Rahmen der Vorstufe A vergangen sind)
Übungsfahrten
(alle Klassen außer Klasse A)
  • Während der Übungsfahrten (für die Fahrerin/den Fahrer und die Begleitperson)
Ausbildungsfahrten L17
(Vorgezogene Lenkberechtigung der Klasse B)
  • Während der Ausbildungsfahrten (für die Fahrerin/den Fahrer und für die Begleitperson)
  • Bis Vollendung des 20. Lebensjahres
Klasse C
(Fahrzeuge mit einer höchstzulässigen Gesamtmasse von mehr als 7.500 kg)
  • Immer
Klasse D
  • Immer
Klasse F
  • Bis Vollendung des 20. Lebensjahres

Führerscheinbesitzerinnen/Führerscheinbesitzer, die ein Fahrzeug lenken oder in Betrieb nehmen, obwohl sie Alkohol konsumiert haben und dabei – je nach Klasse – die gesetzlichen Höchstgrenzen überschreiten, müssen zumindest mit einer Verwaltungsstrafe rechnen.

Je nach Alkoholisierungsgrad kann es sich dabei um ein Vormerkdelikt (ab einem Blutalkoholgehalt von 0,1 bzw. 0,5 Promille) oder um ein Führerscheinentzugsdelikt (ab einem Blutalkoholgehalt von 0,8 Promille) handeln.

Weitere Informationen zur Vormerkung finden Sie im Kapitel "Allgemeines zum Vormerksystem".

Hinweis: Weitere Kosten können beispielsweise noch für Nachschulungen und verkehrspsychologische Untersuchungen anfallen.

Stand: 19.03.2010
Hinweis .
Abgenommen durch:
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie

Quelle: HELP.gv.at

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