Nach der Heirat

Falls Ihre Ehegattin/Ihr Ehegatte keiner beruflichen Tätigkeit nachgeht oder durch ihre/seine Arbeit eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreitet, können Sie den Alleinverdienerabsetzbetrag beantragen. Dies ist frühestens ein halbes Jahr nach der Eheschließung und spätestens fünf Jahre rückwirkend möglich. Weitere Informationen finden Sie im Kapitel "Alleinverdienerabsetzbetrag".

Quelle: HELP.gv.at

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