An-/Abmeldung eines Kfz

Hinweis: Falls Sie in Österreich einen Hauptwohnsitz begründen, dürfen Sie mit einem Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen einen Monat lang fahren. Innerhalb dieser Frist müssen Sie Ihr Kraftfahrzeug in Österreich zulassen.


Quelle: HELP.gv.at

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