Kfz-Auskünfte


Haftpflichtversicherer

Wenn Sie durch ein in Österreich zugelassenes Fahrzeug geschädigt worden sind, können Sie online die Adresse der haftenden Versicherungsgesellschaft dieses Kfz abrufen:

Register über die Haftpflichtversicherung der in Österreich zugelassenen Fahrzeuge

Hinweis: Bei nicht versicherungspflichtigen Fahrzeugen erhalten Sie Name und Anschrift der Halterin/des Halters.

Zuständige Stelle:

Der Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs

EU Recht
Innerhalb der EU gilt freies Wahlrecht bei Kraftfahrzeugversicherungen. D.h. man kann sein Kfz grundsätzlich in jedem Mitgliedsland bei zugelassenen Versicherungsunternehmen versichern lassen. Dasselbe gilt auch für etwaige Zusatzversicherungen wie Diebstahl- oder Feuerversicherungen.
 

Zulassungsbesitzer

Diese Auskunft ist nur bei "berechtigtem rechtlichen Interesse" möglich (z.B. bei Besitzstörungen oder zivilrechtlichen Schadenersatzansprüchen).

Zuständige Behörde:
erforderliche Unterlagen:
Gebühren:
  • 14,20 Euro
Stand: 01.01.2010
Hinweis .
Abgenommen durch:
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie

Quelle: HELP.gv.at

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