Personalausweis im Scheckkartenformat

Ein Personalausweis dient als Nachweis der Staatsangehörigkeit und der Identität. Er kann in vielen Staaten Europas als Reisedokument für den Grenzübertritt verwendet werden (statt eines Reisepasses). Im Inland gilt der Personalausweis u.a. als amtlicher Lichtbildausweis.

Der Personalausweis im Scheckkartenformat kann seit Jänner 2002 beantragt werden. Das praktische Scheckkartenformat erleichtert das tägliche Bei-sich-Tragen des Ausweises. Sie können den Personalausweis beispielsweise verwenden

  • als Ausweis gegenüber der Exekutive oder einer Behörde,
  • für den Abschluss eines Kaufvertrags,
  • für die Abholung eines persönlichen Schriftstückes.

Hinweis: Ein Personalausweis in Papierform kann nicht mehr beantragt werden.

Personalausweis
Personalausweis
     

Auf der Personendatenseite des Personalausweises werden der Familienname und der (die) Vorname(n) in der Form und Reihenfolge eingetragen, wie sie auch in der Geburtsurkunde geschrieben wurden. Ein scharfes "s" (ß) wird daher auch als "ß" eingetragen. Die Augenfarbe und der Wohnort werden nicht mehr in den Personalausweis eingetragen.

Für die maschinenlesbare Zeile gelten jedoch andere Regeln. Hier werden internationale, von der ICAO definierte Buchstaben verwendet, die sprachspezifische Zeichen nicht kennen, beispielsweise Akzente im Französischen oder Umlaut im Deutschen (z.B. wird "ö" als "oe" geschrieben), Schriftzeichen wie "ß" bzw. Schriftzeichen, die die besondere Aussprache eines Buchstabens anzeigen.

Hinweis: Der Personalausweis ist nicht identisch mit dem Identitätsausweis.

Stand: 1.1.2009
Hinweis .
Abgenommen durch:
Bundesministerium für Inneres

Quelle: HELP.gv.at

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