Personalausweis – Verlust oder Diebstahl


Verlust oder Diebstahl im Inland

Bei einem Diebstahl Ihres Personalausweises erstatten Sie eine Diebstahlsanzeige bei der örtlichen Polizei. Mit der Bestätigung der Diebstahlsanzeige und allen anderen notwendigen Unterlagen können Sie bei der Passbehörde die Neuausstellung eines Personalausweises beantragen.

Bei Verlust Ihres Personalausweises genügt bei der Antragstellung eines neuen Personalausweises die mündliche Bekanntgabe des Verlustes gegenüber der Passbehörde (eine Verlustanzeige ist nicht notwendig).


Verlust oder Diebstahl im Ausland

Vorgehensweise im Ausland

Erstatten Sie eine Verlust- oder Diebstahlsanzeige bei der örtlichen Polizei. Mit dieser Anzeige wenden Sie sich an die österreichische Vertretungsbehörde (Botschaft, Konsulat), damit ein Notpass für die Rückfahrt ausgestellt werden kann.

Vorgehensweise im Inland

Bei einem Diebstahl Ihres Personalausweises müssen Sie mit der ausländischen Diebstahlsanzeige eine neuerliche Diebstahlsanzeige bei der Polizei in Österreich erstatten. Mit der Bestätigung der österreichischen Diebstahlsanzeige und allen anderen notwendigen Unterlagen können Sie bei der Passbehörde einen Antrag auf Neuausstellung eines Personalausweises stellen.

Bei Verlust Ihres Personalausweises genügt bei Antragstellung eines neuen Personalausweises die mündliche Bekanntgabe des Verlustes gegenüber der Passbehörde (eine Verlustanzeige im Inland ist nicht notwendig).

Stand: 1.1.2009
Hinweis .
Abgenommen durch:
Bundesministerium für Inneres

Quelle: HELP.gv.at

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