Reisepass – Miteintragung von Kindern


Allgemeine Informationen

Seit dem 15. Juni 2009 sind keine neuen Kindermiteintragungen mehr möglich, daher muss für jedes Kind ein eigener Reisepass beantragt werden.

Bestehende Kindermiteintragungen bleiben grundsätzlich derzeit noch bis zum Ablauf der Gültigkeitsdauer des Reisepasses des Elternteils gültig. Sie werden jedoch entweder mit dem 18. Geburtstag des Kindes oder in jedem Fall ab dem 15. Juni 2012 ungültig, auch wenn der Reisepass ein späteres Ablaufdatum aufweist. Die Gültigkeit des Reisepasses, in dem sich die Kindermiteintragung befindet, bleibt davon jedoch unberührt.

Es wird empfohlen, für Kinder einen eigenen Reisepass anfertigen zu lassen, da immer mehr Staaten die Eintragung des Kindes im Reisepass der Eltern für eine Einreise nicht mehr akzeptieren. Beachten Sie dazu bitte die Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes. Informationen darüber erhalten Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten.

Achtung:

Miteingetragene Kinder dürfen nur mit der Person aus- und einreisen, in deren Reisepass sie eingetragen sind. Bei Auslandsreisen mit anderen Begleitpersonen als den Pflege- und Erziehungsberechtigten ist ein eigener Reisepass erforderlich.

Hinweis: Bei einer nachträglichen Änderung oder Ergänzung werden eingetragene Kinder, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben, von Amts wegen gestrichen, auch wenn sie noch keinen eigenen Reisepass besitzen.


Rechtsgrundlagen


Zum Formular

Achtung:

Die Formulare werden in der Regel nur bei der Antragstellung über die Gemeinde benötigt. Bei der Passbehörde werden Niederschriften aufgenommen.

Stand: 15.03.2010
Hinweis .
Abgenommen durch:
Bundesministerium für Inneres

Quelle: HELP.gv.at

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