Notpass


Allgemeine Informationen

Der Notpass wird nur für bestimmte Anlassfälle ausgestellt. Beispiele sind:

  • Sie verfügen vor einer wichtigen und unaufschiebbaren Reise über keinen Reisepass (z.B. Sie haben Ihren Reisepass zu Hause vergessen).
  • Der Zeitraum, innerhalb dessen Sie den Reisepass benötigen, reicht für die Ausstellung eines neuen Reisepasses nicht aus.
  • Sie benötigen den Reisepass nur für die Einreise in das Bundesgebiet (z.B. weil Ihr Reisepass im Ausland gestohlen wurde).
  • Die Abnahme der Papillarlinienabdrücke der Finger einer oder beider Hände ist aufgrund einer Verletzung vorübergehend nicht möglich.

Der Notpass kann (auch außerhalb der Amtsstunden über den Journaldienst) bei der dafür zuständigen Behörde beantragt werden.

Er ist nur für einen bestimmten eingeschränkten Zeitraum gültig.

Hinweis: Der cremeweiße Notpass wird ohne Chip ausgestellt.

Bitte beachten Sie, dass nicht alle Staaten einen Notpass akzeptieren bzw. an weitere Voraussetzungen knüpfen (z.B. USA ab dem 1. Juli 2009, Türkei). Informationen darüber erhalten Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten.

Mit 1. Juli 2009 ist eine Einreise in die USA mit einem österreichischen Notpass im Rahmen des "Visa Waiver Program" nicht mehr möglich.

Die Einreise mit einem Notpass ist lediglich in Verbindung mit einem Visum der US-Vertretungsbehörde möglich. Hierbei sind zu beachten: die Vereinbarung eines Interviewtermins bei der US-Vertretungsbehörde, die Kosten von derzeit 107,42 Euro und die Bearbeitungsdauer von mindestens zwei Werktagen.

Ziehen Sie aufgrund der Bearbeitungszeit für ein US-Visum auch die Möglichkeit der Ausstellung eines Ein-Tages-Expresspasses im Inland in Betracht.

Die angeführten Bestimmungen gelten auch dann, wenn das eigentliche Urlaubsziel nicht die USA ist, sondern ein US-Flughafen nur für die Weiterreise (Transit) benutzt werden muss.


Voraussetzungen

  • Österreichische Staatsbürgerschaft
  • Nachweis eines dringenden Grundes (z.B. durch Vorlage eines Flugtickets oder einer Hotelbestätigung)

Zuständige Stelle

Im Inland

Während der Amtsstunden: die Passbehörde

Außerhalb der Amtsstunden:

Informationen, Adressen und Telefonnummern für eine Notpassausstellung finden Sie auf folgenden Seiten:

Verfahrensablauf

Den Antrag auf Ausstellung eines Notpasses müssen Sie persönlich stellen.


Erforderliche Unterlagen

Im Inland

Hinweis: Sollte die Beibringung des Staatsbürgerschaftsnachweises oder der Geburtsurkunde nicht möglich sein, kann ein Notpass nur dann ausgestellt werden, wenn die passausstellende Behörde die Daten bei den zuständigen Behörden einholen kann (ist unter Umständen abhängig von den Amtsstunden anderer Behörden).

Im Ausland
  • Nachweis eines dringenden Grundes (z.B. Flugticket, Hotelbestätigung, Verlust- oder Diebstahlsanzeige)
  • Ein noch vorhandener Identitätsausweis oder eine Identitätszeugin/ein Identitätszeuge oder Glaubhaftmachung der Identität
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm) nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien

Kosten

  • Bei Ausstellung im Inland:
    • Notpass: 69,90 Euro
    • Notpass für Minderjährige:
      • Bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres: gebührenfrei bei Erstausstellung
        ist z.B. schon ein Reisepass ausgestellt, ist der Notpass kostenpflichtig
      • Im Alter von zwei bis zwölf Jahren: seit 19. August 2009 30 Euro
  • Bei Ausstellung im Ausland:
    • Notpass: 70 Euro
    • Notpass für Minderjährige unter zwölf Jahren: 30 Euro

Hinweis: Diese Gebühr ist eine Pauschalgebühr, d.h. es sind keine weiteren Gebühren zu entrichten (z.B. für Beilagen).


Rechtsgrundlagen

Stand: 15.03.2010
Hinweis .
Abgenommen durch:
Bundesministerium für Inneres

Quelle: HELP.gv.at

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