In den vergangenen Wochen wurden mehrere Fälle von HPAI bei Wildvögeln in einigen Bundesländern sowie Ausbrüche von Geflügelpest in Geflügelhaltungen ebenfalls in mehreren Bundesländern festgestellt. Auf Grund dessen wurden in den AVN mit der Kundmachung zur Festlegung eines HPAI-Risikogebietes Gebiete mit einem erhöhten bzw. stark erhöhten Risiko definiert (siehe Anhang).
Für Oberösterreich wurden in § 1 B der oben genannten Kundmachung die folgenden Bezirke als Gebiete mit stark erhöhtem Risiko festgelegt:
- Braunau am Inn
- Grieskirchen
- Linz-Land
- Perg
- Ried im Innkreis
- Schärding
- Wels-Land
Alle anderen Bezirke bzw. Magistrate wurden gemäß § 1 A der Kundmachung als Gebiete mit erhöhtem Risiko definiert.
In den Risikogebieten sind Biosicherheitsmaßnahmen gemäß § 8 Vogelgesundheitsverordnung (VGV) einzuhalten.
In Gebieten mit stark erhöhtem Risiko gilt die Stallpflicht für Geflügel. Ausnahmen von der Stallpflicht gibt es für Haltungen mit insgesamt weniger als 50 Stück Geflügel sofern die Biosicherheitsmaßnahmen bzw. Auflagen gemäß §8 Abs. 2 VGV eingehalten werden.
Information_für_Geflügelhalter_innen_in_Gebieten_mit_stark_erhöhtem_HPAI-Risiko.pdf
AVN_20241107_AVN_2024_11a_1_1_.pdf